Bau-Entstauber, auch Bau-Staubsauger genannt, ersetzen auf einer Baustelle nicht nur den Besen, sondern dienen zum Absaugen von Staub an handgeführten Maschinen. Mit diesen lassen sich Entstauber mit einem Schlauch verbinden. Auf diese Weise saugen sie Staub unmittelbar an seiner Entstehungsquelle ab.
Im Unterschied zu einem Industriestaubsauger verfügen Entstauber zusätzlich über eine optische und/ oder akustische Warneinrichtung, die die Saugleistung überwacht. Ist diese zu gering, schaltet sich diese Warneinrichtung mit Ton oder Visuell hinzu. Eine unzureichende Saugleistung ist nämlich für den Anwender nicht ohne Weiteres erkennbar, würde aber dazu führen, dass nicht genügend Staub abgesaugt wird und die Staubbelastung in der Umgebungsluft steigt.
Staub - Je kleiner desto gemeiner
Bitte merken Sie sich als Faustformel: Je feiner der Staub ist, der beim Bauen entsteht, desto höher ist die Gesundheitsgefahr. Abhängig von der Partikelgröße und der Menge bzw. Regelmäßigkeit, mit der diese eingeatmet werden, gelten:
- Partikel < 10 µm können die Lungenfunktion verringern
- Partikel < 2 µm können Haut- und Augenerkrankungen verursachen
- Partikel < 1 µm können zu Lungenerkrankungen und zu Tumorerkrankungen führen
Bevor die Baustellen-Schließung droht: Die Gesetzeslage
Die TRGS 900 (Technische Regel für Gefahrstoffe) schreibt für die alveolengängige (A-) Staubfraktion einen Grenzwert von 1,25 mg/m³ vor. Nur mal zum Vergleich: ein Stück Würfelzucker wiegt 3 Gramm – Sie dürfen also nicht mal ein Tausendstel eines Stückes Würfelzucker je Kubikmeter an A-Staub nachweisen.
Bei Einhaltung des Grenzwertes gemäß TRGS 900 gilt ein maximaler Überschreitungsfaktor von 8. Heißt: Bei achtfacher Überschreitung von 1,25 mg/m³ viermal pro Schicht über 15 Minuten darf in einer Schicht keine weitere Exposition mehr erfolgen, da sonst der Grenzwert überschritten wird.
Kehren ist auf Baustellen und in Werkstätten in Deutschland außerdem seit Jahren verboten. Das ist die eine Seite. Hinzu kommt: Staub darf nur mit geeigneten Geräten der Staubklassen M und H abgesaugt werden. Das wird bei Baustellenkontrollen überprüft! Wenn Kontrolleure (bspw. von der BG BAU) einen nicht zulässigen Sauger vorfinden oder der Grenzwert für A-Staub überschritten wird, darf die Baustelle geschlossen werden.